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Kernholz
Definition:

Als Kernholz bezeichnet man den inneren Holzteil im Stamm. Kernholz ist nicht immer farblich abgesetzt und enthält keine lebenden, wasserspeichernden Zellen.

Ketteln
Definition:

Unter Ketteln versteht man in unserem Handwerk die maschengerechte Verbindung von zwei Maschenwarenkanten (z.B. Teppichboden), um eine elastische, nichtauftragende Naht zu erhalten.

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