- Kernholz
- Definition:
Als Kernholz bezeichnet man den inneren Holzteil im Stamm. Kernholz ist nicht immer farblich abgesetzt und enthält keine lebenden, wasserspeichernden Zellen.
- Ketteln
- Definition:
Unter Ketteln versteht man in unserem Handwerk die maschengerechte Verbindung von zwei Maschenwarenkanten (z.B. Teppichboden), um eine elastische, nichtauftragende Naht zu erhalten.
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